Die Schufa sieht sich aktuell rechtlichen Herausforderungen gegenüber, die sich aus der umstrittenen Schattendatenbank ergeben. Die Datenschutzorganisation NOYB, aktiv in Europa, plant, rechtliche Schritte gegen die größte Wirtschaftsauskunftei Deutschlands einzuleiten.
Marco Blocher, Sprecher von NOYB, äußerte sich nachdrücklich: „Wir fordern die Schufa auf, die veralteten Daten umgehend zu löschen.“ Diese sensiblen Informationen beziehen sich auf frühere Kredite, Pfändungen und sogar Privatinsolvenzen, die häufig bereits vor mehreren Jahren beglichen wurden.
Falls die Schufa den Forderungen nicht nachkommt, beabsichtigt NOYB, gerichtliche Schritte einzuleiten. Blocher erklärte: „Sollte die Schufa sich weigern, werden wir im Interesse der Verbraucher eine Unterlassungsklage einreichen, um unsere Ansprüche durchzusetzen.“
Verbandsklage als Maßnahme gegen Datenschutzverletzungen
Die Organisation NOYB, die sich durch Spenden finanziert und ihren Sitz in Wien hat, kämpft seit Jahren gegen Datenschutzverstöße von Unternehmen. In der Vergangenheit hat sie bereits gegen große Firmen wie Microsoft, Google und Meta Beschwerde eingelegt und dabei Gerichtsurteile sowie Geldstrafen in Milliardenhöhe erwirkt. Im Fall der Schufa plant NOYB nicht nur eine Unterlassungsklage, sondern auch eine Verbandsklage auf Schadenersatz, die aufgrund massenhafter Verstöße gegen das Auskunftsrecht nach Artikel 15 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung eingereicht wird.
NOYB wird die betroffenen Personen dazu einladen, sich der Verbandsklage anzuschließen, da ihre Rechte auf Auskunft verletzt worden seien. Die Schufa selbst hat zugegeben, dass sie veraltete Daten bis zu zehn Jahre lang speichert. Laut eigenen Angaben zeigt die Schufa, dass Verbraucher kein Interesse an diesen Informationen haben, weshalb sie nicht darüber informiert werden.
Schufa verteidigt ihre Praktiken zur Datenspeicherung
Die Schufa sieht sich in ihrem Vorgehen im Recht und betont, dass die Speicherung historischer Daten gesetzlich zulässig sei und für die Weiterentwicklung ihrer Produkte und Dienstleistungen von Bedeutung ist. In einem Video erklärt die Schufa, dass diese Daten auch für Tests neuer Score-Modelle genutzt werden. Hierbei wird betont, dass dies im Interesse der Verbraucher erfolgt.
Ein möglicher Erfolg von NOYB bei einer Sammelklage könnte jedoch tiefgreifende Auswirkungen auf die Schufa haben. Bis zu 69 Millionen Menschen könnten betroffen sein, was bedeutet, dass nahezu jeder Erwachsene in Deutschland in irgendeiner Weise involviert sein könnte.
Kritik an der zuständigen Aufsichtsbehörde
Marco Blocher von NOYB übt zudem Kritik an der hessischen Datenschutzbehörde. Er ist der Ansicht, dass diese nicht ausreichend gegen die Schufa vorgeht und beschreibt die Behörde als dysfunktional. Blocher hebt hervor, dass eine kompetente und unabhängige Aufsichtsbehörde die Verarbeitung historischer Daten durch die Schufa in der jetzigen Form längst hätte untersagen müssen.
Der hessische Datenschutzbeauftragte erklärte, dass der Fall bereits seit dem Frühjahr des vergangenen Jahres geprüft wird, jedoch bislang ohne konkrete Ergebnisse. Das Interesse der Verbraucher an der Schattendatenbank scheint beträchtlich zu sein. Seit den ersten Berichten über das Thema im Juli erhält die Schufa offenbar viele Anfragen. Die genaue Anzahl dieser Anfragen hat die Schufa allerdings nicht bekannt gegeben. In den Antwortschreiben an die Verbraucher wird darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung bis zu drei Monate in Anspruch nehmen kann, da die Anzahl der Anfragen sehr hoch ist.
Quellen: tagesschau, noyb.eu
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