Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem richtungsweisenden Urteil festgestellt, dass Flugpassagiere mehrere Handgepäckstücke ohne zusätzliche Gebühren mitführen dürfen, solange die Gesamtabmessungen der Gepäckstücke innerhalb der vorgegebenen Grenzen liegen. Diese Entscheidung ist das Resultat einer Klage, die vom Verbraucherzentrale Bundesverband angestoßen wurde.
Oft entsteht bei der Buchung eines Fluges der Eindruck, dass die Ticketpreise günstig sind. In Wirklichkeit können jedoch zusätzliche Gebühren für Handgepäck die Gesamtkosten signifikant erhöhen. Mit dem aktuellen Urteil erhalten Passagiere die Erlaubnis, mehr als ein Handgepäckstück kostenlos in die Kabine mitzunehmen.
Die Klage richtete sich gegen die spanische Fluggesellschaft Vueling, die von deutschen Flughäfen wie Stuttgart, Hamburg und München nach Spanien fliegt. Laut den Angaben auf der Website von Vueling ist lediglich ein Handgepäckstück kostenfrei gestattet, das unter den Vordersitz passen muss und maximal die Maße 40x30x20 cm aufweisen darf. Für größere Handgepäckstücke werden zusätzliche Gebühren fällig, selbst wenn Passagiere lediglich eine zweite kleine Tasche mitführen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband argumentierte, dass diese Regelung eine unzulässige Diskriminierung darstellt. Die Verbraucherschützer betonten, dass es irrelevant sein sollte, wie viele Handgepäckstücke mitgeführt werden, solange die Gesamtmaße den Anforderungen genügen.
In seiner Entscheidung stellte das Oberlandesgericht Hamm fest, dass Vueling die bisherigen Handgepäckregelungen nicht länger anwenden darf. Die Richter führten aus, dass es keine nachvollziehbaren Gründe gibt, weshalb Passagiere nicht mehrere Taschen ohne Gebühr mit ins Flugzeug nehmen dürfen, solange diese zusammen unter den Vordersitz passen. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen, allerdings hat Vueling die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Beschwerde einzulegen. Die Erfolgschancen in solchen Fällen sind in der Regel eher gering.
Das Urteil hat keine Auswirkungen auf die Gebühren für zusätzliches oder übergroßes Gepäck beim Check-in. Hier hatte der Europäische Gerichtshof bereits 2014 entschieden, dass Airlines für Übergepäck Gebühren erheben dürfen, da ihnen hierdurch zusätzliche Kosten entstehen, beispielsweise für das Verladen des Gepäcks.
Ein wichtiger Hintergrund für das Urteil ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014, die Handgepäck als essenziellen Bestandteil der Beförderung von Fluggästen definiert. Fluggesellschaften sind demnach nicht berechtigt, separate Gebühren für Handgepäck zu verlangen, solange dessen Gewicht und Maße den angemessenen Anforderungen entsprechen.
Die strengen Handgepäckkontrollen bei anderen Fluggesellschaften, wie Ryanair, könnten durch dieses Urteil ebenfalls eine Neubewertung erfahren, da die Vorschriften zur Handgepäckmitnahme nun klarer umrissen sind.
Quellen: tagesschau, urteile.news
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