Die neue EU-Verpackungsverordnung und ihre Herausforderungen
Seit dem 12. August gilt die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR, die darauf abzielt, die Menge an Verpackungsmüll zu verringern und die Verantwortung der Hersteller zu stärken. Trotz dieser positiven Intention wird die Umsetzung von vielen als bürokratisches Hindernis angesehen, insbesondere vom Bundesverband Onlinehandel (BVOH). EU setzt neue Standards zur Reduzierung von Verpackungsmüll
Grenzüberschreitender Onlinehandel unter Druck
Für Händler, die ihre Produkte innerhalb der EU grenzüberschreitend verkaufen, kann die Regelung bedeuten, dass sie in jedem Land, in das sie liefern, einen eigenen EPR-Bevollmächtigten benennen müssen. Im schlimmsten Fall bedeutet dies, dass für 27 verschiedene Märkte auch 27 Bevollmächtigte erforderlich sind, was zu einer erheblichen bürokratischen Belastung führt.
Einfluss auf kleine Unternehmen
Während große Unternehmen wie Amazon oder Temu diese zusätzlichen Fixkosten leicht bewältigen können, sehen sich mittelständische Händler, die gelegentlich nach Spanien, Belgien oder Österreich exportieren, möglicherweise mit einer Gefährdung ihrer Rentabilität konfrontiert. Diese Entwicklung widerspricht den Zielen des europäischen Binnenmarktes, der eigentlich den freien Handel fördern soll. EU-Verpackungsverordnung: Ab August 2026 gelten neue Standards für Lebensmittelverpackungen
Risiken für Marktvielfalt und kleine Händler
Die absehbaren Folgen sind alarmierend: Kleinere Händler könnten sich aus den EU-Märkten zurückziehen, während größere Unternehmen die zusätzlichen Kosten besser stemmen können. Dies würde nicht nur die Auswahl für Verbraucher einschränken, sondern auch die Marktchancen für den europäischen Mittelstand gefährden.
Stellungnahmen der EU-Kommission und Forderungen des BVOH
Die EU-Kommission hat das Problem erkannt und einen Vorschlag zur Aussetzung der Regelung für EU-Unternehmen vorgelegt. Allerdings fehlt bisher eine politische Einigung, da einige Mitgliedstaaten gegen eine Aussetzung sind. Der BVOH hat klare Forderungen formuliert, darunter die sofortige Aussetzung der Pflicht zur Benennung nationaler Bevollmächtigter sowie die Etablierung eines echten EU-EPR-One-Stop-Shops, ähnlich dem Umsatzsteuer-OSS.
Das Ziel eines einheitlichen Binnenmarktes
Ein funktionierender Binnenmarkt sollte auch administrativ als ein einheitlicher Markt agieren. Die bestehenden Regelungen stehen diesem Ziel im Wege und benötigen dringend eine Überprüfung sowie Anpassung. EU-weite Regelungen zur Entsorgung von Teebeuteln und Kaffeekapseln ab August 2026
„`
Quellen: bvoh, Merkur
Bildquelle: Bildquelle: Lukas auf Unsplash
Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.