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Lebensnachweis für Rentner: Frist bis Ende September zur Einreichung beachten

Bis zum 25. September müssen rund 500.000 Rentner ihre Lebensbescheinigung einreichen, um einen Stopp der Rentenzahlungen zu vermeiden. Besonders betroffen sind Rentner im Ausland, die eine Rente aus Deutschland beziehen.

Lebensnachweis für Rentner: Frist bis Ende September zur Einreichung beachten
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Ungefähr 500.000 Rentner sind aufgefordert, ihre Lebensbescheinigung bis spätestens 25. September einzureichen. Das Versäumen dieser Frist kann zur Einstellung der Rentenzahlungen führen.

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Seit Mitte Juni erhalten viele Rentner ein wichtiges Schreiben, das zusammen mit der jährlichen Rentenanpassungsmitteilung verschickt wird. Dieses Dokument, das als Lebensnachweis 2026 bekannt ist, hat eine hohe Relevanz für die Betroffenen. Es ist von großer Bedeutung, dieses Schreiben ernst zu nehmen, da andernfalls die Rentenzahlungen eingestellt werden könnten.

Wer ist betroffen?

Die Lebensbescheinigung richtet sich hauptsächlich an Rentner, die im Ausland leben und aus Deutschland eine Rente beziehen. Der Rentenservice der Deutschen Post AG verwaltet die Lebensbescheinigung (LB). Rentner, die in Ländern wohnen, mit denen ein Datenabgleich über Sterbedaten besteht, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen und erhalten kein entsprechendes Schreiben.

Die Deutsche Rentenversicherung hat ausdrücklich klargestellt, dass Rentner in Deutschland keine Lebensnachweise erbringen müssen. Falsche Informationen, die in sozialen Netzwerken verbreitet werden, sind daher irreführend. Eine Ausnahme bilden Rentner in Deutschland, die ein ausländisches Konto für die Rentenzahlung nutzen. Diese müssen die Lebensbescheinigung ausfüllen, von einer amtlichen Stelle bestätigen lassen und die Originalformulare zurücksenden. Alternativ kann der Nachweis auch digital über den QR-Code auf dem Schreiben erbracht werden.

Einreichung der Lebensbescheinigung

Geht das Formular verloren, besteht die Möglichkeit, die Bescheinigung später herunterzuladen. Die Deutsche Rentenversicherung stellt sicher, dass keine Zahlungen über den Tod hinaus erfolgen. Daher ist es wichtig, dass die Empfänger alle Angaben auf der Bescheinigung überprüfen und gegebenenfalls korrigieren. Eine amtliche Bestätigung ist ebenfalls notwendig und kann bei verschiedenen offiziellen Stellen im Ausland, wie Behörden, Banken oder Notariaten, eingeholt werden.

Der ausgefüllte Nachweis sowie die amtliche Bestätigung sind in einem Rückumschlag zurückzusenden. Die Frist für die Einreichung wurde auf den 25. September 2026 verlängert, nachdem das ursprüngliche Fristende Ende Juli 2026 war.

Besonderheiten bei mehreren Renten

Es kann vorkommen, dass Rentner mehrere Lebensbescheinigungen ausfüllen müssen. Dies betrifft insbesondere Personen, die sowohl eine Altersrente als auch eine Hinterbliebenenrente beziehen, da unterschiedliche Postabrechnungs- oder Rentennummern existieren können.

Digitale Nachweismöglichkeiten

Der Lebensnachweis 2026 kann bis zum 25. September 2026 eingereicht werden. Sollte bis zu diesem Termin kein Nachweis eingegangen sein, kann die Rentenzahlung ab Ende November eingestellt werden. Die Vorlage der Bescheinigung kann die Zahlungen wieder aktivieren. Bleibt der Nachweis jedoch für mehrere Monate aus, erfolgt eine endgültige Einstellung der Rentenzahlungen. Zu beachten ist, dass die Übermittlung der Dokumente per E-Mail oder Fax nicht zulässig ist. Der Nachweis kann jedoch digital über den QR-Code auf dem Schreiben erbracht werden.

Automatisierte Verfahren zur Lebensbescheinigung

Die Deutsche Rentenversicherung hat festgestellt, dass viele im Ausland lebende Rentner keine Lebensbescheinigung mehr einreichen müssen. Dies ist möglich, weil mit einigen Ländern bereits ein automatischer Austausch von Sterbedaten stattfindet. Zu diesen Ländern gehören unter anderem Belgien, Dänemark, Italien und die Schweiz. Von den rund 1,7 Millionen Renten, die ins Ausland gezahlt werden, wird bei etwa 1,2 Millionen der Lebensnachweis automatisch durch einen Datenabgleich erbracht. Somit sind etwa 500.000 Rentner verpflichtet, den Nachweis selbst zu erbringen.

Die betroffenen Rentner werden direkt angeschrieben. Wer die Lebensbescheinigung zusammen mit der Rentenanpassungsmitteilung erhält, sollte das Schreiben ernst nehmen. In einigen Fällen kann es weiterhin erforderlich sein, Lebensbescheinigungen anzufordern, insbesondere bei hochbetagten Rentenberechtigten ab 95 Jahren.


Quellen: chip, express

Bildquelle: SHVETS production auf Pexels

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

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