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Sammelklage gegen Meta: Verbraucherschützer werfen Datenmissbrauch vor

Verbraucherschützer werfen Meta vor, Daten von Nutzern auch auf fremden Webseiten ohne Zustimmung zu sammeln. Eine Sammelklage des österreichischen VSV könnte weitreichende Konsequenzen für den Tech-Konzern haben.

Sammelklage gegen Meta: Verbraucherschützer werfen Datenmissbrauch vor
Julio Lopez auf Pexels

Meta sieht sich schweren Vorwürfen ausgesetzt

Der US-amerikanische Technologiekonzern Meta, bekannt für Plattformen wie WhatsApp, Instagram und Facebook, steht im Zentrum einer Sammelklage, die von einem österreichischen Verbraucherschutzverein initiiert wurde. Die Klage richtet sich gegen die angebliche Praxis des Unternehmens, Daten seiner Nutzer auch auf externen Internetseiten zu sammeln. Schätzungen zufolge sind rund 50 Millionen Nutzer in Deutschland betroffen.

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Vorwurf der Datenverfolgung über externe Seiten

Die Vorwürfe gegen Meta sind gravierend. Es wird behauptet, dass der Konzern über verschiedene Business- und Tracking-Tools das Surfverhalten der Nutzer auf bis zu 5,8 Millionen aktiven Webseiten verfolgt. Diese Praktiken sollen dazu führen, dass Nutzer ohne ihr Wissen und ohne ausdrückliche Zustimmung mit gezielter Werbung konfrontiert werden, basierend auf ihren vorherigen Suchanfragen.

Erfahrungen von Nutzern und Expertenmeinungen

Julian Bossert, ein Social-Media-Experte aus Stuttgart, hat sich der Sammelklage angeschlossen. Er äußert sich kritisch zu den Methoden von Meta und erklärt:

„Ich habe nie zugestimmt, dass meine Daten so verwendet werden.“

Bossert berichtet, dass er zunehmend den Eindruck hat, dass seine Daten für Zwecke verwendet werden, von denen er nicht informiert wurde und mit denen er nicht einverstanden ist.

Rechtslage und Unterstützung durch Prozessfinanzierer

Der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV) hat den Prozessfinanzierer Padronus engagiert, der die Kosten des Verfahrens übernimmt. Richard Eibl, Geschäftsführer von Padronus, betont, dass die Vorwürfe gegen Meta gründlich geprüft wurden. Er demonstriert, wie die Datensammlung funktioniert, indem er ein Produkt auf einer Drogerie-Webseite sucht und sofort Werbung für dieses Produkt auf seinem Social-Media-Feed erhält.

Rechtliche Grundlagen und bisherige Urteile

Die Klage wird vor dem Oberlandesgericht in Hamburg verhandelt (AZ 11 VKl 1/25). Der Berliner Verbraucherschutzanwalt Max Baumeister, der bereits in der Vergangenheit erfolgreich gegen Meta geklagt hat, unterstützt den Fall. Mehrere Oberlandesgerichte haben bereits die Rechtsauffassung Baumeisters bestätigt, wobei die Schadensersatzzahlungen variieren. So entschied das OLG Brandenburg zuletzt auf eine Zahlung von 500 Euro (AZ 11 U 17/26), während einem Kläger in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil 5.000 Euro zugesprochen wurden (AZ 322 O 367/23). Das Gericht hat nun entschieden, dass Meta 567 Millionen Dollar zahlen muss.

EU-Vorgaben und Kritik an der Umsetzung

Die rechtlichen Grundlagen für diese Entscheidungen basieren unter anderem auf der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, die besagt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person rechtmäßig ist. Trotz dieser Vorgaben kritisiert Baumeister, dass Meta weiterhin in der bisherigen Form operiert und keine ernsthaften Maßnahmen ergriffen werden, um das Geschäftsmodell zu ändern.

Strafen und deren Auswirkungen

Obwohl die EU bereits Strafen gegen Meta verhängt hat, darunter eine Zahlung von 1,2 Milliarden Euro im Jahr 2023, bleibt die Frage, ob diese Maßnahmen ausreichend sind, um das Unternehmen zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu bewegen. Baumeister fordert höhere Strafen, um Meta zu einer Änderung seiner Praktiken zu bewegen.

Ausblick auf das Verfahren

Die Sammelklage gegen Meta wird weiterhin vor dem Oberlandesgericht in Hamburg verhandelt. Die Kläger hoffen auf eine rechtliche Klärung, die dem Konzern Grenzen setzen könnte. Experten gehen jedoch davon aus, dass die endgültige Entscheidung möglicherweise erst durch den Bundesgerichtshof (BGH) getroffen wird, mit einem Urteil, das frühestens 2026 oder 2027 erwartet wird. Bis dahin können sich weiterhin Nutzer, die ein Instagram- oder Facebook-Konto besitzen, der Sammelklage anschließen.

Meta hat auf Anfragen geantwortet, dass die Nutzung der Business-Tools den Geschäftspartnern überlassen bleibe und man sich an geltende Gesetze halte.

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Quellen: tagesschau

Bildquelle: Julio Lopez auf Pexels

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

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