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Risiken von Social-Media-Posts im Berufsleben: Was Arbeitnehmer wissen sollten

Im digitalen Zeitalter können unbedachte Social-Media-Posts schnell zu arbeitsrechtlichen Problemen führen. Der Artikel beleuchtet die Grenzen der Meinungsfreiheit und die Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber.

Risiken von Social-Media-Posts im Berufsleben: Was Arbeitnehmer wissen sollten
KI-generiert

Im digitalen Zeitalter stehen persönliche Äußerungen in sozialen Medien häufig im Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und den Interessen des Arbeitgebers. Ein unbedachter Kommentar oder ein unvorteilhaftes Bild kann schnell zu ernsthaften Konsequenzen führen. Daher ist es wichtig zu klären, wann Social-Media-Aktivitäten arbeitsrechtliche Folgen haben können.

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Rechtliche Grundlagen und Loyalitätspflichten

Angestellte haben das Recht, ihre Freizeit sowohl offline als auch online selbstbestimmt zu gestalten. Dies schließt auch die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes ein. „Allerdings haben Beschäftigte auch eine Loyalitätspflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber“, erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).

Was bedeutet das konkret? Wenn Vorgesetzte oder Kollegen in den Beiträgen erwähnt werden, betriebliche Interna veröffentlicht werden oder auf andere Weise dem Arbeitgeber geschadet wird, können daraus Konsequenzen resultieren, die von einem Gespräch über eine Abmahnung bis hin zur Kündigung reichen. Ein Beispiel für solche Konflikte ist der Drogentest am Arbeitsplatz, bei dem Arbeitnehmer ihre Rechte kennen sollten.

Problematische Äußerungen und deren Folgen

Äußerungen werden problematisch, wenn sie, so Görzel, „berechtigten Interessen“ des Unternehmens schaden könnten. Dies gilt auch für unbeabsichtigte Fehler, wie etwa wenn eine Präsentation über die neue Firmenstrategie im Hintergrund eines Selfies sichtbar ist.

Radikale politische Äußerungen sowie rassistische oder sexistische Inhalte können ebenfalls den Arbeitgeber alarmieren, insbesondere wenn sie strafrechtlich relevant sind und das Profil des Verfassers auf dessen Arbeitsplatz hinweist. Ein aktuelles Beispiel ist der Rostocker Oberarzt, der aufgrund seiner Äußerungen in der Kritik steht.

Das Internet als nicht rechtsfreier Raum

„Viele Menschen verhalten sich im Netz sorgloser als im persönlichen Gespräch“, beobachtet Görzel. „Man äußert sich schneller und möglicherweise auch härter, um Aufmerksamkeit zu erregen.“ Dabei wird oft übersehen, dass soziale Medien kein rechtsfreier Raum sind. Öffentlich gepostete Äußerungen können vor Gericht als Beweismittel herangezogen werden, sowohl schriftliche Äußerungen als auch Sprachnachrichten.

Es gilt jedoch: „Je privater, also je kleiner der Kreis der Follower oder Teilnehmer, desto freier kann man sich äußern“, so Görzel. Dennoch gibt es keine Garantie dafür, dass private Posts tatsächlich privat bleiben. Beiträge können weitergeleitet, als Screenshots gespeichert oder von Mitgliedern einer Gruppe an Dritte weitergegeben werden.

Richtlinien für den Umgang mit sozialen Medien

Da das Thema zunehmend Konflikte verursacht, haben viele Unternehmen Richtlinien für den Umgang mit sozialen Medien erstellt. Diese enthalten unter anderem Regeln für den Umgangston im Netz, die Veröffentlichung von Fotos und Videos von Kollegen sowie die Abgrenzung zwischen privaten und dienstlichen Posts.

„Solche Richtlinien haben jedoch keine bindende Wirkung auf Kommentare als Privatperson. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers endet am Werkstor“, erklärt Görzel.

Vorsicht bei der Nutzung von Dienstgeräten

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn private Posts von einem Dienstlaptop aus verfasst werden. Dies sollte nur geschehen, wenn der Arbeitgeber dies im Arbeitsvertrag oder in einer individuellen oder betrieblichen Vereinbarung gestattet hat. Dienstrechner dürfen zwar nicht systematisch überwacht werden, jedoch sind stichprobenartige Kontrollen bei Verdacht auf Missbrauch erlaubt.

Die datenschutzrechtliche Auswertung öffentlicher Social-Media-Profile von Mitarbeitern ist für Arbeitgeber nur in engen Grenzen zulässig. Dennoch sollte man sich bewusst sein, dass möglicherweise mitgelesen wird, bevor man auf den Senden-Button klickt. Dies ist auch im Hinblick auf die berufliche Weiterentwicklung wichtig, da Recruiter und Personalberater nicht nur Bewerbungsunterlagen, sondern auch die Aktivitäten von Bewerbern in sozialen Netzwerken betrachten, so Harald Fortmann, Geschäftsführer der Hamburger Personalberatung Five14 und Vizepräsident im Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen.

Karrierechancen durch Social Media

Insbesondere Beiträge im Karrierenetzwerk LinkedIn sind von Bedeutung, da dort berufsbezogen und unter Klarnamen gepostet wird. „Je höher eine zu besetzende Position, desto mehr Außendarstellung und Außenwirkung, desto genauer wird darauf geachtet“, sagt Fortmann.

Der Personalberater fordert ein höheres Bewusstsein dafür, wo und in welcher Form Äußerungen wahrgenommen werden. Die Mechanismen sozialer Medien zu verstehen, sei im Berufsleben mittlerweile „extrem wichtig“. Strategisch gut genutzt, können soziale Netzwerke die Karriere fördern. Im Recruiting gehe es zunehmend weniger um die Frage, was man bisher gemacht hat, sondern mehr darum, welche Potenziale man mitbringt und wie man sich im KI-Zeitalter professionell präsentiert und vernetzt.

Bei aller Professionalität sollte die Tonalität der Beiträge auch die Persönlichkeit des Nutzers widerspiegeln. „Man ist auf einem Social-Media-Kanal nur erfolgreich, wenn man nicht wie ein Roboter postet“, betont Fortmann. Die persönliche Note schafft menschliche Nähe. Die Herausforderung besteht darin, die Grenze zwischen persönlich und privat zu erkennen und vor dem Absenden eines Beitrags zu prüfen, ob diese überschritten wurde.

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Quellen: n-tv

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

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