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Verdacht auf Spionage: Anklage gegen Deutsch-Ukrainerin erhoben

Die Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen eine Deutsch-Ukrainerin, die verdächtigt wird, für den russischen Geheimdienst Informationen zur deutschen Verteidigungspolitik beschafft zu haben. Sie befindet sich seit Januar in Untersuchungshaft, während der Prozess nun vom Kammergericht Berlin vorb…

Verdacht auf Spionage: Anklage gegen Deutsch-Ukrainerin erhoben
Unknown via Wikimedia Commons (CC BY 2.0)

Die Anklage der Bundesanwaltschaft am Kammergericht Berlin betrifft eine Frau, die unter dem Verdacht steht, für den russischen Geheimdienst aktiv gewesen zu sein. Ihr wird vorgeworfen, Informationen zur deutschen Verteidigungspolitik an einen Mitarbeiter der russischen Botschaft in Deutschland übermittelt zu haben.

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Die Beschuldigte, eine Deutsch-Ukrainerin, wurde im Januar festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Nach den Ermittlungen, die von der Bundesanwaltschaft geführt werden, soll sie seit spätestens Oktober 2023 in Kontakt mit dem Geheimdienstmitarbeiter gestanden haben.

Die Anklage erhebt den Vorwurf, dass die Frau über einen längeren Zeitraum hinweg Informationen über bedeutende gesellschaftliche Ereignisse gesammelt und dem Geheimdienstmitarbeiter zur Verfügung gestellt hat. Dies geschah offenbar mit dem Ziel, ein eigenes Netzwerk für nachrichtendienstliche Aktivitäten aufzubauen. Im Kontext des russischen Übergriffs auf die Ukraine ist es besonders relevant, dass Deutschland plant erweiterte Geheimdiensthilfe für Kiew nach Drohnenangriff.

Darüber hinaus wird ihr vorgeworfen, versucht zu haben, Personen aus dem Bundesministerium der Verteidigung sowie aus der Rüstungsindustrie für ihre Zwecke zu gewinnen. Im Auftrag des Geheimdienstmitarbeiters soll sie Informationen zur deutschen Verteidigungspolitik und zur Rüstungsindustrie gesammelt haben, insbesondere im Kontext des russischen Übergriffs auf die Ukraine. Diese Situation wird auch von Dänischen Sicherheitsbehörden, die vor russischen Sabotageplänen warnen, beobachtet.

Der Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin wird nun entscheiden, ob und wann der Prozess gegen die mutmaßliche Spionin stattfinden wird. Frühere Äußerungen der Beschuldigten deuten darauf hin, dass sie aus Überzeugung handelte. Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft basieren auf Erkenntnissen des Bundesamts für Verfassungsschutz und des Bundesamts für den Militärischen Abschirmdienst. Zudem hat Medwedew Deutschland vor schwerwiegenden Konsequenzen gewarnt.

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Quellen: tagesschau, Der Spiegel

Bildquelle: Unknown via Wikimedia Commons (CC BY 2.0)

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

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