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Kabinett plant staatliche Altersvorsorge für Kinder ab sechs Jahren

Die Bundesregierung plant, die Frühstartrente einzuführen, um Kinder ab sechs Jahren an die private Altersvorsorge heranzuführen. Der Staat wird monatlich zehn Euro in ein Altersvorsorge-Depot einzahlen, das Eltern freiwillig aufstocken können.

Kabinett plant staatliche Altersvorsorge für Kinder ab sechs Jahren
KI-generiert

Staatliche Förderung für die Altersvorsorge von Kindern im Fokus

Die Frage, wie die private Altersvorsorge für Kinder gefördert werden kann, hat in den letzten Monaten zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die Bundesregierung plant, ein Altersvorsorge-Depot einzuführen, das für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr angelegt werden kann und in das der Staat bis zum 18. Geburtstag einzahlt.

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Regierungspläne zur Frühstartrente

Im Rahmen der Frühstartrente möchte die Koalition die finanzielle Absicherung im Alter durch frühzeitige Ansparmaßnahmen stärken. Der Gesetzentwurf, der am Mittwoch im Bundeskabinett zur Abstimmung steht, sieht vor, dass der Staat monatlich zehn Euro in ein zertifiziertes Altersvorsorgeprodukt einzahlt. Diese staatliche Unterstützung kann von Eltern oder Großeltern durch freiwillige Einzahlungen von bis zu 6840 Euro pro Jahr ergänzt werden. Die Debatte um die Zukunft der Frühverrentung zeigt, wie wichtig solche Reformen sind.

Details zur Funktionsweise der Frühstartrente

Das Altersvorsorge-Depot kann bei einem Anbieter der Wahl eröffnet werden. Für die Verträge schreibt das Finanzministerium eine Kostenobergrenze von einem Prozent vor, und bis zum 18. Geburtstag des Kindes dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Die Beantragung der staatlichen Förderung soll automatisch über den jeweiligen Anbieter erfolgen und richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz in Deutschland.

Starttermin und Rückwirkung der Frühstartrente

Die Einführung der Frühstartrente ist für Kinder des Jahrgangs 2020 vorgesehen, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2027 wird jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzukommen. Für ältere Geburtsjahrgänge unter 18 Jahren können ebenfalls Verträge abgeschlossen werden, jedoch ohne staatliche Zuschüsse. Nach Erreichen der Volljährigkeit können die Kinder das Depot eigenständig weiter besparen oder den Anbieter wechseln.

Regelungen für nicht handelnde Eltern

Sollten Eltern kein eigenes Vorsorgedepot für ihr Kind eröffnen, verfällt die staatliche Förderung nicht. Stattdessen wird das Geld in ein neu geschaffenes Sondervermögen des Bundes investiert, das von der Bundesbank verwaltet wird. Bis zum 25. Lebensjahr können Betroffene ihr angespartes Vermögen dann in einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen. Informationen darüber, wie das Sondervermögen in Kommunen investiert wird, sind ebenfalls wichtig zu beachten.

Steuerliche Aspekte der Frühstartrente

Während der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei, und die staatlichen Einzahlungen unterliegen nicht der Einkommensteuer. Allerdings sind für zusätzliche Einzahlungen der Eltern keine Steuervorteile vorgesehen. Die Auszahlung des geförderten Kapitals ist grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr möglich.

Verbindung mit der gesetzlichen Kapitalrente

Die Kommission für die Rentenreform hat empfohlen, die Frühstartrente mit der gesetzlichen Kapitalrente zu verknüpfen. Dies würde Synergien schaffen und die Ansparzeiten verlängern sowie Doppelstrukturen vermeiden.

Wirtschaftliche Perspektive der Frühstartrente

Die staatlichen Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr summieren sich auf 1440 Euro. Nach Berechnungen des Ratgebers „Finanztip“ könnte dieser Betrag bei einer durchschnittlichen Verzinsung auf etwa 2200 Euro anwachsen. Wenn dieses Kapital in ein Altersvorsorge-Depot überführt und weiterhin verzinst wird, könnte beim Renteneintritt ein Vermögen von schätzungsweise 25.000 Euro zur Verfügung stehen.

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Quellen: n-tv

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

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