Die Bundesregierung plant, eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke einzuführen. Aktuellen Berichten zufolge könnte diese Abgabe auch auf weitere Produkte, wie Fruchtnektar und Haferdrinks, ausgeweitet werden. Das Vorhaben stößt jedoch auf Widerstand.
Ein Eckpunktepapier, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, beschreibt, dass die Zuckersteuer nicht nur für Limonaden gelten soll, sondern darüber hinaus auch für Nektare, Smoothies und Getränke auf Getreidebasis wie Hafermilch. Selbst zuckerfreie Limonaden könnten erfasst werden, sofern sie Süßungsmittel enthalten.
Für die geplante Steuer ist eine Abgabe von 26 Cent pro Liter vorgesehen. Bei zuckerhaltigen Getränken könnte der Betrag, abhängig vom Zuckergehalt, höher ausfallen. Im Arbeitspapier des Finanzministeriums wird ein gestaffelter Steuertarif in drei Stufen skizziert. Berichten aus Ministeriumskreisen zufolge befindet sich das Vorhaben noch in der frühen Konzeptionsphase und muss zunächst zwischen den zuständigen Ressorts abgestimmt werden.
Die Koalitionspartner Schwarz-Rot haben sich darauf geeinigt, eine Zuckersteuer einzuführen, mit dem ambitionierten Ziel, im kommenden Jahr Einnahmen von etwa 650 Millionen Euro zu generieren.
Die übermäßige Zuckeraufnahme der Deutschen ist ein bekanntes Gesundheitsproblem. Eine kürzlich durchgeführte Studie hat jedoch ergeben, dass eine Zuckersteuer nur unter bestimmten Bedingungen tatsächlich wirksam sein könnte.
Innerhalb der Union sind die Meinungen über die Eckpunkte geteilt. Das Finanzministerium hat erklärt, dass die Einführung einer Zuckersteuer dazu dienen soll, den Zuckergehalt in Getränken zu reduzieren und gleichzeitig Einnahmen für den Staatshaushalt zu generieren. Ein möglichst breiter Ansatz wird angestrebt, der wenige Ausnahmen zulässt. Um möglichen Ausweichbewegungen, wie sie aus anderen Ländern bekannt sind, vorzubeugen, betont das Ministerium die Notwendigkeit, auch Sirupe, Konzentrate und Granulate in die Regelung einzubeziehen.
Während Gesundheits- und Verbraucherverbände die Einführung der Zuckersteuer befürworten, regt sich innerhalb der Union Widerstand. Kritiker aus der CDU/CSU-Fraktion äußern die Sorge, dass die Steuer die Wirtschaft belasten könnte. Bei den bevorstehenden Beratungen im Bundestag wird eine detaillierte Prüfung der genauen Ausgestaltung der Zuckersteuer angekündigt.
Das Landwirtschaftsministerium, unter der Leitung der CSU, hat ebenfalls Bedenken gegen die im Papier des SPD-geführten Finanzministeriums skizzierten Eckpunkte geäußert. In einem Schreiben, das der Nachrichtenagentur vorliegt, wird angeprangert, dass wesentlich mehr Getränke erfasst werden sollen als ursprünglich von der Finanzkommission Gesundheit empfohlen.
In seinem Protestschreiben führt das Ministerium an, dass nicht nur zuckerhaltige Erfrischungsgetränke, sondern auch Fruchtsäfte aus Konzentraten, Fruchtnektare, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen, alkoholfreie Biere und Weine sowie Mischgetränke in den neuen Steuervorschlag einbezogen werden sollen. Kritisiert wird zudem, dass die Besteuerung von Getränken mit Süßungsmitteln im Vorschlag enthalten ist, was von der Finanzkommission nicht empfohlen wurde.
Darüber hinaus gibt es Bedenken hinsichtlich der gestaffelten Steuersätze. Anstelle von zwei nach Zuckergehalt differenzierten Steuersätzen sollen laut Eckpunktepapier drei Stufen eingeführt werden. Die Besteuerung sollte zudem erst ab 5,0 Gramm pro 100 Milliliter gelten, nicht bereits ab 4,5 Gramm, wie ursprünglich vom Finanzministerium vorgeschlagen. Zudem wird gefordert, dass die Änderungen nicht bereits 2027 in Kraft treten, um der Wirtschaft ausreichend Zeit für die Anpassung zu geben. Laut Berechnungen des Ministeriums könnten die prognostizierten Einnahmen zudem deutlich über den zur Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung eingeplanten 650 Millionen Euro liegen.
„`
Quellen: tagesschau, taz
Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.