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Entscheidung über LNG-Terminal: Binz klagt erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht

Die Gemeinde Binz klagt vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Betriebsgenehmigung des LNG-Terminals in Mukran. In der Verhandlung geht es um Sicherheitsbedenken und mögliche Risiken, die in der ursprünglichen Genehmigung nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Entscheidung über LNG-Terminal: Binz klagt erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht
Diego F. Parra auf Pexels

Der Streit um die Genehmigung des LNG-Terminals in Sassnitz-Mukran auf Rügen erreicht heute möglicherweise seinen Höhepunkt. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig steht eine Verhandlung an, in der die Klage der Nachbargemeinde Binz behandelt wird. Diese Klage richtet sich gegen die Betriebsgenehmigung der umstrittenen Flüssigerdgasanlage. Angesichts der Erklärungen des Umweltministeriums könnte dies das letzte juristische Verfahren in dieser Angelegenheit sein, da derzeit keine weiteren Klagen gegen die Genehmigungsbehörde anhängig sind.

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Die Gemeinde Binz setzt ihren rechtlichen Widerstand gegen das Terminal fort und hat erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage erhoben. Sie argumentiert, dass bei der Genehmigung der Anlage potenzielle Risiken und mögliche Störfälle, wie Brände und Explosionen, nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Das Ostseebad, das nur wenige Kilometer vom Terminal entfernt liegt, sieht die Sicherheit der Anwohner sowie die wirtschaftlichen Interessen des Tourismus durch mögliche Vorfälle gefährdet.

Frühere rechtliche Schritte und neue Beweise

Bereits im Juni 2024 war Binz mit einem Eilantrag vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert, da das Gericht keine unmittelbare Betroffenheit der Gemeinde feststellen konnte. Die vorgebrachten Argumente wurden als unzureichend erachtet. Die Nähe des LNG-Terminals zu den nächsten Privatgrundstücken beträgt mehr als einen Kilometer, zu einer nahegelegenen Jugendherberge in Prora sind es über drei Kilometer, was für das Gericht zu weit war, um eine Betroffenheit zu bestätigen.

Im heutigen Hauptverfahren plant die Gemeinde, unterstützt von ihrem Rechtsanwalt Remo Klinger, neue Beweisanträge vorzulegen, um die angegebene Betroffenheit zu untermauern. Klinger weist darauf hin, dass das Gericht im Eilverfahren die Gefahren durch mögliche Angriffe, beispielsweise durch Drohnen, nicht in die Bewertung einbezogen hat. Diese Aspekte sollten jedoch in die rechtliche Prüfung einfließen.

Kosten und kritische Äußerungen

Die Gemeinde hat bisher rund 670.000 Euro für Klagen gegen das Terminal aufgewendet, wobei 544.000 Euro aus dem Haushalt der Kurverwaltung stammen. Trotz der Niederlage im Eilverfahren hat die Gemeindevertretung beschlossen, den Rechtsweg weiter zu beschreiten. Gemeindevertreter Marvin Müller (SPD) betont, dass es darum gehe, Rechtssicherheit zu schaffen und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Bürgermeister Mario Kurowski (Bürger für Binz) äußert Bedenken hinsichtlich der hohen Ausgaben, die für die Klagen aufgebracht wurden. Er hatte sich vor einem Jahr zum Ziel gesetzt, die kostspieligen Klagen zu beenden, da die Mittel in anderen Bereichen der Gemeinde besser eingesetzt werden könnten. Dennoch sieht er sich in der Pflicht, das Votum der Gemeindevertretung umzusetzen und unterstützt die Entscheidung.

Stellungnahme des Betreibers und mögliche Urteilsverkündung

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt, das in der Angelegenheit beklagt wird, hat sich aufgrund des laufenden Verfahrens nicht geäußert. Die Deutsche Regas, Betreiber des Terminals, betont, dass die Anlage bisher ohne Störfälle betrieben wurde, was in den ersten zwei Betriebsjahren als außergewöhnlich gilt.

Das Gericht könnte heute eine Entscheidung treffen, da die Klage in letzter Instanz verhandelt wird. Ein Rechtsmittel wäre anschließend nicht mehr möglich, was bedeuten könnte, dass mit diesem Verfahren das juristische Kapitel im Streit um das Terminal abgeschlossen wird.

Zusätzlich wird erwähnt, dass die Deutsche Umwelthilfe gegen die Genehmigung der Flüssigerdgas-Anlage auf Rügen ohne Landstrom vorgehen möchte.


Quellen: NDR, tagesschau

Bildquelle: Diego F. Parra auf Pexels

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

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