Bafög-Reform: Digitale Antragstellung und künftige Erhöhung der Förderbeträge
Die Bundesregierung hat angekündigt, das Bafög für Schüler und Studierende zu erhöhen, wobei diese Maßnahme erst im kommenden Jahr in Kraft treten wird. Vor der Umsetzung muss der Gesetzesentwurf noch vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Kritiker haben die Reform als unzureichend und verspätet beurteilt.
Mit dem heute gefassten Beschluss des Bundeskabinetts wird die Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, ab dem Sommersemester 2027 von 380 auf 440 Euro pro Monat angehoben. Diese Anpassung sollte ursprünglich im bevorstehenden Wintersemester erfolgen, wurde jedoch aufgrund von Uneinigkeiten innerhalb der Koalition über die Finanzierung aufgeschoben. Die Steuerreform der Bundesregierung hat ebenfalls für viel Diskussion gesorgt.
Zusätzlich wird der Grundbedarf für Studierende, der aktuell bei 475 Euro liegt, in zwei Stufen erhöht: Zum Wintersemester 2027/28 wird er auf 503 Euro steigen und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro. Auch das Schüler-Bafög wird angepasst; Schüler, die eine Berufsfachschule besuchen und nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, können ab dem kommenden Frühjahr 713 Euro anstelle von 666 Euro erhalten. Die Berechnung des Bafögs erfolgt individuell und bezieht das Einkommen der Eltern, des Ehe- oder Lebenspartners sowie das eigene Einkommen und Vermögen mit ein.
Digitale Anträge und automatische Anpassungen
Die Reform sieht vor, dass ab dem Schuljahresbeginn beziehungsweise Wintersemester 2028/29 die Freibeträge und Einkommensgrenzen jährlich um 1,5 Prozent angehoben werden. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Inflation und Lohnsteigerungen nicht zu einem Rückgang der förderberechtigten Personen führen. Nach Abzug der Freibeträge wird das eigene Einkommen sowie das Einkommen von Eltern und Lebenspartnern auf die Bafög-Sätze angerechnet.
Die Antragstellung soll in Zukunft, mit wenigen Ausnahmen, ausschließlich über das Online-Portal „Bafög digital“ erfolgen. Zudem wird der bislang erforderliche Leistungsnachweis, der im fünften Semester erbracht werden musste, abgeschafft, um die bürokratischen Hürden zu verringern.
Die finanziellen Auswirkungen der Reform werden für die nächsten vier Jahre auf über eine Milliarde Euro geschätzt, die von Bund, Ländern und Kommunen getragen werden müssen. Bundesforschungsministerin Dorothee Bär hob hervor, dass mit dem Kabinettsbeschluss ein wichtiger Schritt zur Sicherung des Bafög als entscheidende Unterstützung für akademische und schulische Ausbildungen gemacht wurde.
Kritik an der Reform
Das Deutsche Studierendenwerk begrüßte den Kabinettsbeschluss, wies jedoch auf den bestehenden Verbesserungsbedarf hin. Der Vorsitzende Matthias Anbuhl merkte an, dass die neue Wohnkostenpauschale weiterhin unter dem Durchschnitt von 512 Euro für ein WG-Zimmer liegt. Darüber hinaus dauere die vollständige Angleichung des Bafög-Grundbedarfs an das Existenzminimum bis 2029 zu lange. Auch die staatliche Altersvorsorge für Kinder wird in der Diskussion als wichtig erachtet.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisierte die Reform als ein „verspätetes Reförmchen mit eingebautem Sozialabbau“ und forderte, dass der Bundestag die Reform nicht einfach durchwinken dürfe. Auch Ayse Asar, Forschungspolitikerin der Grünen, warf der Union und der SPD vor, die Bedürfnisse der Studierenden zu ignorieren. Ihrer Meinung nach sei die Reform zu spät und nicht ausreichend.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht ebenfalls Handlungsbedarf bei den Anhebungen und künftigen Anpassungen. Die Vize-Vorsitzende Elke Hannack betonte, dass der Wert der Ausbildung der nächsten Generation in der Gesellschaft höher eingeschätzt werden müsse.
Aktuelle Zahlen zu Bafög-Empfängern
Im Jahr 2024 registrierte das Statistische Bundesamt etwa 612.800 Bafög-Empfänger und damit den niedrigsten Stand seit dem Jahr 2000. Von diesen lebten 71 Prozent nicht mehr bei ihren Eltern. Unter den Empfängern befanden sich 483.800 Studierende und 129.000 Schüler. In Deutschland sind rund 2,9 Millionen Menschen an Hochschulen eingeschrieben, während etwa 11,5 Millionen Schüler existieren.
Die hohen Wohnkosten stellen für Studierende eine erhebliche Belastung dar. Laut einer Erhebung des Moses-Mendelssohn-Instituts lag der Durchschnittspreis für ein WG-Zimmer bei 512 Euro, wobei signifikante regionale Unterschiede bestehen: In München betrugen die Kosten 800 Euro, während sie in Städten wie Bielefeld oder Bochum zwischen 375 und 385 Euro lagen. Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, geben im Schnitt mehr als die Hälfte ihres Haushaltseinkommens für Miete aus.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) wurde am 1. September 1971 eingeführt, um Bildungsbarrieren abzubauen. Ursprünglich war es ein reiner Zuschuss, später wandelte es sich zu einem Volldarlehen. Seit 1990 erhält die Hälfte der Förderung die Form eines Zuschusses, während die andere Hälfte zurückgezahlt werden muss. Millionen junger Menschen haben durch das Bafög ihre Studien- und Schulabschlüsse finanziert.
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Quellen: n-tv, tagesschau
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