Erhöhung der Vergütung für Grippeimpfungen in Apotheken auf 11 Euro
Ab dem 1. September 2026 wird die Vergütung für Grippeimpfungen in Apotheken auf 11 Euro angehoben. Diese Anpassung zielt darauf ab, die gestiegenen Kosten, die Apotheken im vergangenen Jahr tragen mussten, zu berücksichtigen und erfolgt gemäß den Vorgaben des Impfhonorars, das von den Kassenärztlichen Vereinigungen festgelegt wird.
Der neue Vergütungsbetrag ist das Ergebnis eines Vertrages, der im Oktober 2025 zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen vereinbart wurde. Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des DAV, betont, dass die Impfungen in Apotheken sowohl hinsichtlich der pharmazeutischen Kompetenz als auch der finanziellen Absicherung von Bedeutung sind.
Details zur Vergütung und Abrechnung
Vor der Erhöhung erhielten Apotheken lediglich 10,68 Euro für die Durchführung und Dokumentation der Grippeschutzimpfung. Diese Vergütung wurde über das Sonderkennzeichen 17716926 abgerechnet. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, für Verbrauchsmaterial und das Risiko der Absetzbarkeit eine Nebenleistung von 99 Cent über das SOK 17716955 in Rechnung zu stellen. Der Preis des Impfstoffs, der als Fertigspritze angeboten wird, orientiert sich am Apothekeneinkaufspreis plus Umsatzsteuer und beinhaltet zudem 1 Euro für gesetzliche Beschaffungskosten.
Hintergrund und Bedeutung der Erhöhung
Die Erhöhung der Vergütung ist Bestandteil einer umfassenden Strategie zur Stärkung der Rolle der Apotheken innerhalb des Gesundheitswesens. Impfungen in Apotheken gewinnen zunehmend an Bedeutung, da sie der Bevölkerung eine bequeme und leicht zugängliche Möglichkeit bieten, sich gegen Grippe zu schützen. Mit der Anpassung der Vergütung sollen Anreize geschaffen werden, damit mehr Apotheken Impfungen anbieten, was letztlich zur Verbesserung der Impfquote beitragen soll.
Für die Saison 2026/27 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen, dass die Grippeimpfstoffe trivalent bleiben. Dies bedeutet, dass die Impfstoffe gegen drei verschiedene Virusstämme gerichtet sind, was entscheidend für die Impfwirksamkeit ist. Durch die Anpassung der Vergütung könnten Apotheken auch besser auf die Herausforderungen reagieren, die mit der Bereitstellung von Impfstoffen verbunden sind, insbesondere während Zeiten von Lieferengpässen.
Fazit
Die Anhebung der Vergütung für Grippeimpfungen in Apotheken auf 11 Euro ist ein wesentlicher Schritt, um die finanziellen Bedingungen für Apotheken zu verbessern und die Impfbereitschaft der Bevölkerung zu erhöhen. Man erwartet, dass Apotheken durch diese Maßnahme eine aktivere Rolle im Impfbereich einnehmen, was letztlich der Gesundheit der Bevölkerung zugutekommt.
Quellen: apotheke-adhoc, deutsche-apotheker-zeitung
Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.