Die Einführung der Abgasnorm Euro 7 markiert einen bedeutenden Schritt in der Automobilindustrie, der ab dem 29. November 2026 in Kraft tritt. Diese neue Regelung bringt nicht nur strengere Emissionsvorgaben mit sich, sondern auch einen umfassenden Umweltpass für Käufer von Neuwagen. Dieser Pass wird wichtige Informationen über die Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs bündeln und digital bereitstellen.
Ab dem genannten Datum müssen Hersteller für jedes neu zugelassene Fahrzeug einen Umweltpass ausstellen, der über digitale Kanäle wie den Bordcomputer oder einen QR-Code abgerufen werden kann. Der Umweltpass dokumentiert die Umweltwerte des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Zulassung und enthält Angaben zu Schadstoff- und CO2-Emissionen sowie zum Kraftstoff- oder Stromverbrauch.
Inhalte des Umweltpasses
Der Umweltpass wird nicht nur statische Daten enthalten, sondern auch aktuelle Informationen, die das Fahrzeug selbst erfasst. Dazu zählen:
- Aktueller Kraftstoff- oder Stromverbrauch
- Alterungszustand der Antriebsbatterie
- Schadstoffemissionen
Die genaue Art und Weise, wie diese Informationen bereitgestellt werden, ist jedoch noch nicht abschließend geklärt. Für Elektrofahrzeuge wird zusätzlich ein Batteriepass eingeführt, der Daten über den Gesundheits- und Ladezustand sowie die Leistung und Kapazität der Batterie bereitstellt.
Regulierungen für Bremsen und Reifen
Die Euro 7-Norm geht über die Abgasemissionen hinaus und berücksichtigt erstmals auch Partikel, die durch den Abrieb von Bremsen und Reifen entstehen. Für Bremsen werden spezifische Grenzwerte für die Partikelmasse festgelegt, die sich zunächst nach der Antriebsart unterscheiden. Ab 2035 soll ein einheitlicher Grenzwert gelten, während ab 2030 auch die Anzahl der Partikel reguliert wird.
Die Grenzwerte für klassische Abgasemissionen bleiben im Vergleich zur vorherigen Norm Euro 6 unverändert, jedoch werden künftig auch kleinere Partikel in die Berechnungen einbezogen. Der neue Grenzwert für die Partikelzahl erfasst Partikel ab zehn Nanometern, während zuvor 23 Nanometer als Maßstab dienten.
Vorgaben für Elektroauto-Batterien
Ein weiterer zentraler Aspekt der Euro 7-Regelung sind die Anforderungen an die Antriebsbatterien von Elektroautos und Plug-in-Hybriden. Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern muss die Speicherkapazität der Batterie mindestens 80 Prozent des ursprünglichen Wertes betragen. Nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern sind noch mindestens 72 Prozent erforderlich. Diese Vorgaben sind jedoch nicht mit einer gesetzlichen Garantie für die Batterie gleichzusetzen, sondern definieren lediglich die Haltbarkeit, die von den Herstellern eingehalten werden muss.
Langfristige Anforderungen und Ausblick
Die Euro 7-Norm verlangt von den Herstellern, dass sie die Einhaltung bestimmter Vorgaben über einen Zeitraum von 160.000 Kilometern oder acht Jahren nachweisen. Dies betrifft nicht nur Emissionen und Verbrauch, sondern auch die Funktionalität verschiedener Überwachungssysteme.
Die schrittweise Einführung der Euro 7-Norm ist für Autofahrer von Bedeutung. Ab dem 29. November 2026 wird sie für die Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle verpflichtend, während ab dem 29. November 2027 alle neu zugelassenen Pkw die Anforderungen erfüllen müssen. Bereits zugelassene Fahrzeuge sind von der Umrüstung auf Euro 7 nicht betroffen, sodass die neuen Vorschriften ausschließlich für neu produzierte Fahrzeuge gelten. Weitere Informationen zu den Rückgängen bei den Erträgen der Automobilhersteller und den EU-weiten Regelungen zur Entsorgung von Teebeuteln und Kaffeekapseln sind ebenfalls von Interesse.
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Quellen: t-online, auto-motor-und-sport
Bildquelle: Bildquelle: Richard Biros auf Unsplash
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