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Einstellung des Verfahrens gegen Schlachthofmitarbeiter wegen Tierquälerei

Ein Prozess gegen vier ehemalige Schlachthofmitarbeiter in Hürth wegen Tierquälerei wurde vorläufig eingestellt. Die Angeklagten müssen nun Geldauflagen an Tierschutzorganisationen zahlen, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu vermeiden.

Einstellung des Verfahrens gegen Schlachthofmitarbeiter wegen Tierquälerei
SebastianBartoschek via Wikimedia Commons (CC BY 2.0)

Ein Verfahren, das vier frühere Angestellte eines Schlachthofs in Hürth wegen Vorwürfen der Tierquälerei betrifft, wurde vorläufig eingestellt. Die Beschuldigten haben nun einen Zeitraum von sechs Monaten, um jeweils eine Geldauflage in einem mittleren vierstelligen Betrag an Tierschutzorganisationen zu leisten, so die Mitteilung des Amtsgerichts Köln. Andernfalls wird das Verfahren wieder aufgenommen.

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Die Anklage richtet sich gegen Männer im Alter von 24 bis 52 Jahren, die in wiederholten Fällen bei der Schlachtung von Rindern, Schafen und Ziegen unsachgemäße Betäubungen durchgeführt haben sollen. Dies führte dazu, dass die Tiere unnötige Schmerzen und Leiden erlitten. Berichten zufolge hätten die Tiere minutenlang gelitten und sich noch bewegt, nachdem ihre Kehlen durchtrennt worden seien. Die Staatsanwältin betonte, dass die Angeklagten trotz der erkennbaren mangelhaften Betäubung keine Maßnahmen zur Verbesserung der Situation ergriffen hätten:

„Sie standen dem Empfinden der Tiere gefühllos gegenüber.“

Zudem mussten einige Tiere den Schlachtungen ihrer Artgenossen zuschauen, was zu Stress und Angst geführt habe. Ähnliche Vorfälle wurden auch in einem Vorfall in Willebadessen dokumentiert.

Enthüllungen durch Tierschützer

Die Missstände in dem Betrieb wurden von Mitgliedern einer Tierschutzorganisation ans Licht gebracht, die die Vorgänge heimlich dokumentierten. Nachdem die Aufnahmen veröffentlicht wurden, schloss das Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises den Betrieb. In einem ähnlichen Fall wurde ein Autowrack im Rhein untersucht, in dem menschliche Überreste entdeckt wurden.

Die Verteidigung der Angeklagten stellte in Frage, ob die heimlich aufgenommenen Videos als Beweismittel zulässig seien, da sie auf unrechtmäßige Weise erlangt worden seien. Auch die Verteidiger wiesen darauf hin, dass die Einhaltung der Gesetze für alle gelte, unabhängig von der Motivation im Tierschutz. Ein weiterer aufsehenerregender Fall, der die Öffentlichkeit bewegte, war der Prozessauftakt in Zwiesel, wo ein Mann wegen dreifachen Mordes angeklagt wurde.

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Quellen: Die Zeit

Bildquelle: SebastianBartoschek via Wikimedia Commons (CC BY 2.0)

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

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