Im Amtsgericht Flensburg fand am Dienstag, dem 11. August 2026, eine Verhandlung statt, die sich mit der grausamen Tötung eines Hundes beschäftigte. Der Angeklagte, Andy W., zeigte während der Ausführungen der Staatsanwaltschaft keine Emotionen. Vor der Urteilsverkündung sprach er eine kurze Entschuldigung aus, in der er sein Bedauern über die Geschehnisse äußerte, ohne jedoch ins Detail zu gehen.
Der Vorfall ereignete sich am 1. April 2025, als eine Spaziergängerin im Wald bei Flensburg auf den Hund Buddy stieß. Der kleine Rüde war an einem dünnen Seil an einem Baum aufgehängt, wobei seine Pfoten nur leicht über dem Boden schwebten. Eine durchgeführte Obduktion ergab, dass der Hund durch Strangulation starb. Ein Tiermediziner, der im Prozess aussagte, berichtete, dass Buddy während seines Todeskampfes erhebliche Schmerzen und Angst erlitten hatte. Der Todeskampf des Hundes dauerte schätzungsweise sieben Minuten.
Andy W. war zum Zeitpunkt der Tat mit Buddys Halterin in einer Beziehung. Ihm wurde vorgeworfen, den Hund Ende März 2025 nicht wie vereinbart zum Einschläfern oder in ein Tierheim gebracht zu haben, sondern ihn stattdessen im Wald aufzuhängen. Der Hintergrund dieser Tat war, dass das Paar in eine neue Wohnung ziehen wollte, in der Haustiere nicht erlaubt waren. Ähnliche Fälle, wie der tödliche Angriff in Bexbach, zeigen, dass solche Taten oft aus persönlichen Konflikten resultieren.
Im Verlauf des Prozesses wies Andy W. die Vorwürfe zurück und behauptete, er habe Buddy einem Bekannten übergeben. Allerdings konnte er sich nicht an die Kontaktdaten oder den Namen des Bekannten erinnern und geriet in Widersprüche.
Das Gericht stellte fest, dass Andy W. für den Tod des Pudels verantwortlich war. Er wurde wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zudem wurde ihm auferlegt, 3.000 Euro an das Tierheim Flensburg zu zahlen. Diese Entscheidung entsprach den Forderungen der Staatsanwaltschaft, während der Anwalt des Angeklagten auf eine Bewährungsstrafe plädiert hatte. Ein weiterer Fall, der die Öffentlichkeit bewegte, war die Ermittlungen gegen einen ehemaligen Pfleger, die ebenfalls auf schwerwiegende Vorwürfe hinweisen.
Die Richterin stellte fest, dass der Hund noch lebte, als er aufgehängt wurde, und bezeichnete den Tod als qualvoll. Sie nannte als Motiv, dass der Hund den Angeklagten genervt habe. Die Option, den Hund ins Tierheim zu geben, sei für Andy W. nicht in Betracht gekommen, da die Halterin ihn möglicherweise zurückgeholt hätte, was bereits im Jahr 2024 geschehen war. Zu diesem Zeitpunkt waren Andy W. und die Hundehalterin seit etwa zwei Monaten ein Paar und haben mittlerweile ein gemeinsames Kind. Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich in Bremen, wo ein Autofahrer einen 56-Jährigen nieder und vom Tatort floh.
Bexbach: Mann wegen Mordes an Gerichtsvollzieher verurteilt – Urteil des Landgerichts gefällt
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Quellen: RTL, Bewährungsstrafe im Prozess um erhängten Hund „Buddy“
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