Maximilian Krah, Bundestagsabgeordneter der AfD, sieht sich einem Haftbefehl gegenüber, der offenbar vom Amtsgericht Chemnitz erlassen wurde. Dieser Schritt steht im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit, der sich um eine Äußerung des Satirikers Jan Böhmermann dreht. Krah hatte rechtliche Schritte eingeleitet, nachdem Böhmermann in einem Podcast eine Zuschrift vorlas, in der behauptet wurde, er habe im Käfer-Zelt des Oktoberfests 200 Flaschen Champagner bestellt.
Das Gericht entschied zu Gunsten Böhmermanns und stellte fest, dass tatsächlich nur „rund 50“ Flaschen bestellt worden waren. Dennoch weigert sich Krah, die ihm auferlegten Kosten des Verfahrens zu begleichen. Böhmermann sah sich gezwungen, etwa 5000 Euro im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens einzutreiben, während derzeit noch 296,26 Euro offen sind.
Eine Gerichtsvollzieherin hatte im Juli einen Termin zur Vermögensauskunft angesetzt, zu dem Krah jedoch nicht erschien. Das Amtsgericht Chemnitz äußert sich nicht zu dem Fall, da es sich um ein nicht öffentliches Verfahren handelt. Sebastian Gorski, der Anwalt von Böhmermann, betonte, dass es inakzeptabel sei, wenn ein Bundestagsabgeordneter seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Der Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt die Argumente der GEZ-Kritiker könnte in diesem Kontext ebenfalls von Bedeutung sein.
Auf eine Anfrage hin gab Krah an, von den ständigen Forderungen überrascht zu sein und erklärte, dass sein Anwalt diese derzeit prüfe. Er bezeichnete Böhmermann als „Widerling“ und sagte, er würde nur widerwillig zahlen. Zudem behauptete Krah, keine Kenntnisse über den Termin mit der Gerichtsvollzieherin gehabt zu haben.
Der Konflikt zwischen Krah und Böhmermann zieht sich mittlerweile über fast zwei Jahre hin und hat nun ernsthafte rechtliche Folgen für den AfD-Politiker. Die mediale Aufmerksamkeit auf diesen Fall könnte auch die politische Landschaft beeinflussen, insbesondere hinsichtlich der Wahrnehmung der AfD und ihrer Vertreter.
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Quellen: n-tv, Berliner Morgenpost
Bildquelle: Marcus Popillius via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)
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