Im Kontext der aktuellen Tarifverhandlungen hat an der Berliner Charité am Mittwochmorgen ein dreitägiger Warnstreik der Pflegekräfte begonnen. Die Gewerkschaft Verdi hat zu diesem Streik aufgerufen, um die Weiterentwicklung eines sogenannten Entlastungstarifvertrags zu fordern. Dieser Vertrag regelte bis Ende August den Umgang mit personeller Unterbesetzung, wurde jedoch von der Charité gekündigt.
Verdi sieht in dem Tarifvertrag eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen an der Charité, da er verbindliche Personalvorgaben und einen Ausgleich für die Belastungen durch Unterbesetzung beinhaltete. In diesem Zusammenhang wird auch auf die aktuelle Situation der Pflegeversicherung hingewiesen, die möglicherweise mit einem Defizit konfrontiert ist.
Tarifkonflikt und Notdienstregelung
Im Rahmen des laufenden Tarifkonflikts haben auch die Mitarbeiter der Charité-Tochter CFM einen zweitägigen Streik angekündigt. Zudem hat die Klinikleitung vor dem Berliner Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, die eine Ausweitung des Notdienstplans während des Warnstreiks vorsieht.
Diese Regelung soll sicherstellen, dass auch während des Streiks unaufschiebbare Behandlungen stattfinden können. Laut der Klinikleitung legt die Notdienstregelung fest, welche Beschäftigten während des Streiks arbeiten müssen und in welchem Umfang.
Verdi kritisiert diese Maßnahmen als „skandalöse Einschränkung des Streikrechts“. Die Gewerkschaft argumentiert, dass die von der Charité geforderte Notdienstbesetzung faktisch zu einer Aufrechterhaltung des Normalbetriebs führen würde.
Nach Angaben eines Unternehmenssprechers sind an der Charité etwa 7.000 Pflegekräfte beschäftigt.
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Quellen: rbb24
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