Ein tragischer Vorfall in Istanbul führte am 3. September zu einem tödlichen Polizeieinsatz, bei dem ein 20-jähriger österreichisch-türkischer Doppelstaatsbürger, bekannt als Berkan C., erschossen wurde. Der junge Mann eröffnete das Feuer auf die Einsatzkräfte, die daraufhin mit Schusswaffen reagierten. Bei diesem Vorfall wurde auch ein unbeteiligter Zivilist verletzt.
Hintergrund des Vorfalls
Der Schusswechsel ereignete sich in der Nähe eines Busbahnhofs im Stadtteil Sultanbeyli. Videoaufnahmen dokumentieren, wie Berkan C. auf die Polizisten schoss, die sich hinter einem Fahrzeug in Sicherheit brachten. Die türkischen Behörden hatten bereits zuvor Verdacht geschöpft, dass der Mann Verbindungen zur Terrororganisation Islamischer Staat (IS) hatte und möglicherweise einen Anschlag in der Türkei plante. Ein ähnlicher Fall in Österreich hat die Diskussion über solche Vorfälle neu entfacht.
Überwachung durch Sicherheitsbehörden
Bereits seit geraumer Zeit stand Berkan C. im Fokus der österreichischen Sicherheitsbehörden. Im Jahr 2025 wurde seine Radikalisierung sowie seine Sympathien für den IS von der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) sowie der LSE Wien festgestellt. Hinweise auf eine bevorstehende Ausreise nach Ägypten führten zu seiner Festnahme im Mai 2025, nach der er bis November in Untersuchungshaft blieb.
Rechtliche Probleme und Festnahmen
Im März 2026 wurde Berkan C. erneut festgenommen, nachdem die DSN festgestellt hatte, dass er trotz eines bestehenden Waffenverbots Interesse an Waffenkäufen zeigte. Ende Mai 2026 wurde er wegen seiner Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation sowie wegen Verstößen gegen das Waffengesetz verurteilt. Ein aktueller Mordfall in Berlin zeigt, wie schnell solche Situationen eskalieren können. Nach Berücksichtigung der bereits verbüßten Untersuchungshaft wurde er wieder freigelassen.
Reise in die Türkei und rechtliche Folgen
Zu den Auflagen seiner Entlassung gehörten regelmäßige Meldungen bei den Sicherheitsbehörden sowie die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm. Im Juli 2026 reiste Berkan C. jedoch widerrechtlich in die Türkei, wo er zunächst festgenommen und später von der türkischen Justiz unter Auflagen wieder freigelassen wurde.
Auswirkungen des Vorfalls
Nach seiner Ausreise trat in Österreich eine Festnahmeanordnung in Kraft. Zudem war ein Verfahren zur Aberkennung seiner österreichischen Staatsbürgerschaft im Gange. Ein weiterer Vorfall in Österreich hat die Diskussion über den Umgang mit radikalisierten Personen und den internationalen Austausch von Sicherheitsinformationen neu entfacht.
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Quellen: heute, sn
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