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Mähroboter müssen nachts pausieren: Neues Igelschutzgesetz tritt in der StädteRegion Aachen in Kraft

Ab dem 1. September 2026 gilt in der StädteRegion Aachen ein unbefristetes Nachtverbot für Mähroboter, um wildlebende Tiere, insbesondere Igel, vor Gefahren zu schützen. Das Verbot umfasst die Betriebszeiten von einer halben Stunde vor bis nach Sonnenaufgang.

Mähroboter müssen nachts pausieren: Neues Igelschutzgesetz tritt in der StädteRegion Aachen in Kraft
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In der gesamten StädteRegion Aachen tritt ab dem 1. September 2026 ein Verbot für die nächtliche Nutzung von Mährobotern in Kraft. Diese Regelung wurde von der Stadt Aachen sowie der StädteRegion Aachen in identischen Allgemeinverfügungen festgelegt und gilt unbefristet bis zu einem möglichen Widerruf. Das Verbot umfasst den Betrieb von Mährobotern, die selbstständig und nicht ferngesteuert eine bestimmte Fläche mähen können, in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages.

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Der Hintergrund dieser Maßnahme ist der Schutz von wildlebenden Tieren, insbesondere von Igeln, Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien und wirbellosen Tieren. Der Europäische Igel sowie alle heimischen Amphibien stehen gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung unter besonderem Schutz.

In den letzten Jahrzehnten ist die Population des Europäischen Igels in Deutschland zurückgegangen. Seit 2024 wird er auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN) als „potentiell gefährdet“ eingestuft. Ein wesentlicher Grund für diesen Rückgang ist der Mangel an geeigneten Lebensräumen in der freien Landschaft, wo oft Hecken und Gebüsche fehlen, die für die Tiere als Rückzugsorte dienen. Daher suchen Igel zunehmend Zuflucht in Grünanlagen, Friedhöfen und privaten Gärten, wo der Einsatz von Mährobotern zunimmt.

Die leisen Mähroboter werden häufig auch in den Dämmerstunden und nachts betrieben, was für die nachtaktiven Igel besonders riskant ist. Diese Tiere reagieren auf Gefahren, indem sie sich zusammenrollen, anstatt zu fliehen. Auch andere kleine Tierarten, wie Erdkröten, sind nachts aktiv auf der Suche nach Nahrung. In diesen Fällen besteht die Gefahr, dass die Tiere von den Mährobotern überrollt und durch die scharfen Klingen schwer verletzt oder getötet werden. Verletzte Tiere leiden oft über längere Zeit.

Aktuelle technische Systeme bieten noch nicht den notwendigen Schutz für wildlebende Tiere. Studien zeigen, dass diese Systeme insbesondere Igel nicht zuverlässig erkennen können. Die Warnung vor Gefahren im Naturschutzgebiet Frankenwald ist ein weiteres Beispiel für den Schutz von Tieren in der Region.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Aachen gilt für das gesamte Stadtgebiet, während die Verfügung der StädteRegion Aachen auch die neun weiteren Altkreiskommunen umfasst: Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg und Würselen, für die die StädteRegion als untere Naturschutzbehörde zuständig ist.

Eine gemeinsame Pressemitteilung von Stadt Aachen und StädteRegion Aachen informiert über diese Regelung.

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Quellen: aachen, t-online, WDR

Bildquelle: Shutterstock

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

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